1.) Eine ambulante Rehabiliation kann bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation auf Empfehlung eines niedergelassenen Arztes bei der zuständigen Rentenversicherung oder Krankenkasse beantragt werden.
2.) Die Beantragung der ambulanten Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgt durch den Sozialdienst im Krankenhaus.