Reha-Antrag

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Reha-Antrag

Nach folgenden beispielhaft aufgeführten orthopädischen Erkrankungen, Operationen und unfallchirurgischen Eingriffen kann eine ambulante Rehabilitation erforderlich sein:

  • Zustand nach Operationen wegen degenerativer (= Verschleiß-) Erkrankungen der Gelenke, z.B. nach Gelenkersatz
  • bandscheibenbedingte Erkrankungen
  • Zustand nach Bandscheiben-OP
  • Folgen von Verletzungen der Bewegungsorgane, Zustand nach Operationen

1.) Eine ambulante Rehabiliation kann bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation auf Empfehlung eines niedergelassenen Arztes bei der zuständigen Rentenversicherung oder Krankenkasse beantragt werden.

2.) Die Beantragung der ambulanten Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgt durch den Sozialdienst im Krankenhaus.


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